Ausstellungsfahrzeug / Lagerfahrzeug
Das Ausstellungsfahrzeug/Lagerfahrzeug steht üblicherweise beim Händler im Verkaufsraum, ggf. auch auf
den Ausstellungsflächen des Handelsbetriebes, um Kunden und Interessenten das Modell zu zeigen und sie
probesitzen zu lassen. Ausstellungsfahrzeuge/Lagerfahrzeuge sind umgehend verfügbar und bereits vom
Handel konfiguriert und beim Hersteller bestellt.
Vorführfahrzeug
Vorführfahrzeuge sind Fahrzeuge, die auf den Händler zugelassen sind/waren, der sie zur Vorführung benutzt
hat. Das bedeutet, es handelt sich meist um Fahrzeuge, die entweder zur Ausstellung im Autohaus standen oder
für Probefahrten genutzt wurden. Es ist ein Fahrzeug, welches noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen
war. Der Begriff „Vorführwagen“ enthält keine Vereinbarung über das Alter des Fahrzeugs oder die Dauer seiner
bisherigen Nutzung als Vorführwagen.
Fabrikneues Fahrzeug
„Fabrikneu“ ist ein Fahrzeug, wenn und solange das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs vom
Hersteller noch unverändert hergestellt wird, wenn es keine durch längere Standzeiten bedingte Mängel aufweist
und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate
liegen.
Gebrauchtfahrzeug
Unter einem Gebrauchtfahrzeug versteht man ein Fahrzeug, in der Regel einen Pkw, welcher bereits
mindestens einen Vorbesitzer hatte.
Jahreswagen/Werkswagen/Dienstwagen/Geschäftswagen
Als Jahreswagen gelten demnach alle Fahrzeuge, die maximal 12 Monate im Verkehr zugelassen und vor der
Erstzulassung nicht älter als 12 Monate waren. Bei den von uns angebotenen Jahres-/Werks-/Dienst- und
Geschäftswagen auch sog. „Junge gebrauchte Automobile“ handelt es sich um Fahrzeuge die direkt von BMW
AG bezogen werden.
In ihrer bisherigen Nutzung waren die „Jungen Gebrauchten“ auf bestimmte Haltergruppen zugelassen. Zu diesen
Haltergruppen gehören die BMW AG und Tochtergesellschaften, aber auch Dritte wie z.B. Behörden.
Leihfahrzeug/ Mietfahrzeug / Autovermietfahrzeug
Ein Leihfahrzeug (amtlich korrekt: Mietwagen für Selbstfahrer) ist ein Fahrzeug, zumeist ein Pkw, der zum Zweck
der Vermietung im Eigentum einer Gesellschaft, der Autovermietung, stand und gegen ein Entgelt auf bestimmte
Zeit an Mieter vermietet wurde.
Fahrschulfahrzeug
Ein Fahrschulauto (auch Ausbildungsauto, Lehrauto) ist ein spezielles Automobil, das an die Zwecke einer
Fahrschule angepasst ist.
Polizeilicher Streifenwagen
Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei und zählen zu deren Führungs- und Einsatzmittel.
Taxifahrzeug
Ein Taxi/Taxifahrzeug ist ein öffentliches Verkehrsmittel zur gelegentlichen Personenbeförderung
(Gelegenheitsverkehr).
Unfallfahrzeug
Per Definition ist jedes Fahrzeug, das durch einen Unfall Schäden, also einen Unfallschaden davongetragen hat,
ein Unfallfahrzeug.
Re-Importfahrzeug
Ein Re-Importfahrzeug ist ein Fahrzeug, das von einem deutschen Hersteller ursprünglich für ein anderes Land
bzw. einen anderen Markt produziert worden ist und aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekauft wird.
Das Ausstellungsfahrzeug/Lagerfahrzeug steht üblicherweise beim Händler im Verkaufsraum, ggf. auch auf
den Ausstellungsflächen des Handelsbetriebes, um Kunden und Interessenten das Modell zu zeigen und sie
probesitzen zu lassen. Ausstellungsfahrzeuge/Lagerfahrzeuge sind umgehend verfügbar und bereits vom
Handel konfiguriert und beim Hersteller bestellt.
Vorführfahrzeug
Vorführfahrzeuge sind Fahrzeuge, die auf den Händler zugelassen sind/waren, der sie zur Vorführung benutzt
hat. Das bedeutet, es handelt sich meist um Fahrzeuge, die entweder zur Ausstellung im Autohaus standen oder
für Probefahrten genutzt wurden. Es ist ein Fahrzeug, welches noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen
war. Der Begriff „Vorführwagen“ enthält keine Vereinbarung über das Alter des Fahrzeugs oder die Dauer seiner
bisherigen Nutzung als Vorführwagen.
Fabrikneues Fahrzeug
„Fabrikneu“ ist ein Fahrzeug, wenn und solange das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs vom
Hersteller noch unverändert hergestellt wird, wenn es keine durch längere Standzeiten bedingte Mängel aufweist
und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate
liegen.
Gebrauchtfahrzeug
Unter einem Gebrauchtfahrzeug versteht man ein Fahrzeug, in der Regel einen Pkw, welcher bereits
mindestens einen Vorbesitzer hatte.
Jahreswagen/Werkswagen/Dienstwagen/Geschäftswagen
Als Jahreswagen gelten demnach alle Fahrzeuge, die maximal 12 Monate im Verkehr zugelassen und vor der
Erstzulassung nicht älter als 12 Monate waren. Bei den von uns angebotenen Jahres-/Werks-/Dienst- und
Geschäftswagen auch sog. „Junge gebrauchte Automobile“ handelt es sich um Fahrzeuge die direkt von BMW
AG bezogen werden.
In ihrer bisherigen Nutzung waren die „Jungen Gebrauchten“ auf bestimmte Haltergruppen zugelassen. Zu diesen
Haltergruppen gehören die BMW AG und Tochtergesellschaften, aber auch Dritte wie z.B. Behörden.
Leihfahrzeug/ Mietfahrzeug / Autovermietfahrzeug
Ein Leihfahrzeug (amtlich korrekt: Mietwagen für Selbstfahrer) ist ein Fahrzeug, zumeist ein Pkw, der zum Zweck
der Vermietung im Eigentum einer Gesellschaft, der Autovermietung, stand und gegen ein Entgelt auf bestimmte
Zeit an Mieter vermietet wurde.
Fahrschulfahrzeug
Ein Fahrschulauto (auch Ausbildungsauto, Lehrauto) ist ein spezielles Automobil, das an die Zwecke einer
Fahrschule angepasst ist.
Polizeilicher Streifenwagen
Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei und zählen zu deren Führungs- und Einsatzmittel.
Taxifahrzeug
Ein Taxi/Taxifahrzeug ist ein öffentliches Verkehrsmittel zur gelegentlichen Personenbeförderung
(Gelegenheitsverkehr).
Unfallfahrzeug
Per Definition ist jedes Fahrzeug, das durch einen Unfall Schäden, also einen Unfallschaden davongetragen hat,
ein Unfallfahrzeug.
Re-Importfahrzeug
Ein Re-Importfahrzeug ist ein Fahrzeug, das von einem deutschen Hersteller ursprünglich für ein anderes Land
bzw. einen anderen Markt produziert worden ist und aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekauft wird.