BMW iX3: WLTP Stromverbrauch kombiniert: 18,0 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO2-Klasse: A; Elektrische Reichweite: 461 km
Definition der Fahrzeugarten im Handelsbetrieb
Ausstellungsfahrzeug / Lagerfahrzeug
Das Ausstellungsfahrzeug/Lagerfahrzeug steht üblicherweise beim Händler im Verkaufsraum, ggf. auch auf den Ausstellungsflächen des Handelsbetriebes, um Kunden und Interessenten das Modell zu zeigen und sie probesitzen zu lassen. Ausstellungsfahrzeuge/Lagerfahrzeuge sind umgehend verfügbar und bereits vom Handel konfiguriert und beim Hersteller bestellt.
Vorführfahrzeug
Vorführfahrzeuge sind Fahrzeuge, die auf den Händler zugelassen sind/waren, der sie zur Vorführung benutzt hat. Das bedeutet, es handelt sich meist um Fahrzeuge, die entweder zur Ausstellung im Autohaus standen oder für Probefahrten genutzt wurden. Es ist ein Fahrzeug, welches noch nicht auf einen Endabnehmer zugelassen war. Der Begriff „Vorführwagen“ enthält keine Vereinbarung über das Alter des Fahrzeugs oder die Dauer seiner bisherigen Nutzung als Vorführwagen.
Fabrikneues Fahrzeug
„Fabrikneu“ ist ein Fahrzeug, wenn und solange das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs vom Hersteller noch unverändert hergestellt wird, wenn es keine durch längere Standzeiten bedingte Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate
liegen.
Gebrauchtfahrzeug
Unter einem Gebrauchtfahrzeug versteht man ein Fahrzeug, in der Regel einen Pkw, welcher bereits mindestens einen Vorbesitzer hatte.
Jahreswagen/Werkswagen/
Dienstwagen/Geschäftswagen
Als Jahreswagen gelten demnach alle Fahrzeuge, die maximal 12 Monate im Verkehr zugelassen und vor der Erstzulassung nicht älter als 12 Monate waren. Bei den von uns angebotenen Jahres-/Werks-/Dienst- und Geschäftswagen auch sog. „Junge gebrauchte Automobile“ handelt es sich um Fahrzeuge die direkt von BMW AG bezogen werden. In ihrer bisherigen Nutzung waren die „Jungen Gebrauchten“ auf bestimmte Haltergruppen zugelassen. Zu diesen Haltergruppen gehören die BMW AG und Tochtergesellschaften, aber auch Dritte wie z.B. Behörden.
Leihfahrzeug/ Mietfahrzeug / Autovermietfahrzeug
Ein Leihfahrzeug (amtlich korrekt: Mietwagen für Selbstfahrer) ist ein Fahrzeug, zumeist ein Pkw, der zum Zweck der Vermietung im Eigentum einer Gesellschaft, der Autovermietung, stand und gegen ein Entgelt auf bestimmte Zeit an Mieter vermietet wurde.
Fahrschulfahrzeug
Ein Fahrschulauto (auch Ausbildungsauto, Lehrauto) ist ein spezielles Automobil, das an die Zwecke einer Fahrschule angepasst ist.
Polizeilicher Streifenwagen
Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei und zählen zu deren Führungs- und Einsatzmittel.
Taxifahrzeug
Ein Taxi/Taxifahrzeug ist ein öffentliches Verkehrsmittel zur gelegentlichen Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr).
Unfallfahrzeug
Per Definition ist jedes Fahrzeug, das durch einen Unfall Schäden, also einen Unfallschaden davongetragen hat, ein Unfallfahrzeug.
Re-Importfahrzeug
Ein Re-Importfahrzeug ist ein Fahrzeug, das von einem deutschen Hersteller ursprünglich für ein anderes Land bzw. einen anderen Markt produziert worden ist und aus dem Ausland nach Deutschland zurückgekauft wird.