1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche
Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins, ggf. in elektronischer Form.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten
verschlüsselt und temporär lokal gesichert.
Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen:
a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen.
b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art
der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist.
c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leistungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden.
d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werkseinstellungen zurückfallen.
5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich.
6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins, ggf. in elektronischer Form.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Falls erforderlich, wird das Fahrzeug auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Soweit technisch möglich, werden in diesem Zusammenhang Fahrzeugdaten
verschlüsselt und temporär lokal gesichert.
Durch die Softwareaktualisierung kann es auch zu folgenden Änderungen kommen:
a) Modifikationen der Gestaltung von Funktionsausprägungen.
b) Freischaltung neuer Funktionen, soweit dies bestehende Funktionen nicht einschränkt und die Freischaltung der neuen Funktion dem Auftraggeber nach Art
der Funktion und Auswirkungen ihrer Freischaltung auch im Übrigen zumutbar ist.
c) Überschreibung von Modifikationen der Fahrzeugsoftware (z. B. Leistungsoptimierungen), die vom Auftraggeber eigenmächtig vorgenommen wurden.
d) Individuelle Einstellungen im Fahrzeug können vereinzelt auf Werkseinstellungen zurückfallen.
5. Hinweis: Bei erfolgter Rädermontage ist ein Nachziehen der Radschrauben nach 50 bis 100 km erforderlich.
6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.