Gibt es noch Förderungen und Vergünstigungen für E-Autos?
Es gibt weiterhin starke Gründe, auf Elektromobilität zu setzen. Elektrofahrzeuge (BEVs) profitieren nach wie vor von einer Kfz-Steuerbefreiung und einer möglichen vergünstigten Dienstwagenbesteuerung unter bestimmten Bedingungen. Zusätzlich bieten viele Stromversorger, Landesprogramme sowie Städte und Gemeinden individuelle Förderungen für den Umstieg auf ein E-Auto.
Unsere Standorte der Boomers Gruppe – Autohaus Boomers, Autohaus Jungeblut und Autohaus Engelmeier – beraten Sie gerne persönlich zu aktuellen Fördermöglichkeiten und Vorteilen für BMW und MINI Elektroautos in Ahaus, Bocholt, Borken und Haltern am See.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die besten Förderoptionen für Ihr neues Elektroauto zu finden und optimal zu nutzen.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. WLTP-Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverhalten zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nicht mehr nach NEFZ, sondern nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp, sowie eine Vergleichstabelle zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite aller aktuellen BMW Modelle unter www.bmw.de/nefz-wltp-vergleich. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter https://www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.















